Zug · Holdinggesellschaften
Zweck der Gesellschaft sind Investitionen in Vermögenswerte, die durch eine Beteiligungsgesellschaft (Beleggingsinstelling) gemäss Paragraph 28 der Niederländischen Regelung für Gesellschaftssteuer aus dem Jahr 1969 (We op de vennootschapsbelasting 1969) oder jeglicher Nachfolgeregelung erlaubt sind. Die Gesellschaft kann demnach Liegenschaften erwerben, verkaufen, verpfänden und vermieten sowie sich an Gesellschaften mit solchem Zweck beteiligen, Kontrolle an anderen Grundstücksgesellschaften ausüben oder solche Gesellschaften finanzieren. Die Gesellschaft kann im Weiteren alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, ihre Entwicklung und die Erreichung ihres Zweckes zu fördern oder zu erleichtern. Die Gesellschaft kann insbesondere anderen Konzerngesellschaften oder Dritten Darlehen oder andere Finanzierungen direkt oder indirekt gewähren oder solche erhalten und für Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an in- und ausländischen Unternehmen aller Art beteiligen.
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