Zürich · NGO & NPO
Die Stiftung bezweckt, sowohl die Hirntumorforschung und -behandlung zu unterstützen als auch Unterstützungsdienstleistungen für Hirntumorpatienten und deren Angehörige weltweit, jedoch mit einem klaren Fokus auf die Schweiz, zur Verfügung zu stellen. Um diese Ziele zu erreichen, kann der Stiftungsrat wie folgt vorgehen: a) Vor Ort direkt ein oder mehrere Forschungsprojekte zu finanzieren und zu unterstützen b) Ausnahmsweise ein oder mehrere Projekte Dritter finanzieren und unterstützen, sofern das Forschungsziel dieser Drittpartei mit dem Zweck der SCHWEIZER HIRNTUMOR STIFTUNG übereinstimmt. Die Aktivitäten der Stiftung sollen sich an folgenden Prinzipien orientieren: a) Es sollen nicht nur Neuprojekte initiiert sondern auch bestehende Projekte unterstützt werden b) Die Mittel der Stiftung sollen zur Erreichung der Stiftungsziele eingesetzt werden. Hierfür legt der Stiftungsrat jährlich eine Strategie fest, welche aufzeigt, wie die Mittel konkret eingesetzt werden sollen und worauf die Stiftung sich speziell konzentrieren will. c) Sollte die Stiftung eines der gesetzten Ziele erreichen, kann sie projektbezogen mit anderen privaten oder öffentlichen Institutionen auf Projektbasis zusammenarbeiten. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck. Die Stiftung kann jedoch auf Ertrag gerichtete Tätigkeiten vornehmen, um weitere Mittel für die Stiftung und die Zweckerreichung zu generieren.
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