Zürich · Fonds & Investmentgesellschaften
Die Anlagestiftung bezweckt die kollektive Anlage und Verwaltung der ihr anvertrauten Vorsorgevermögen ihrer Anleger. Als Anleger zugelassen sind: i) Vorsorgeeinrichtungen sowie sonstige steuerbefreite Einrichtungen mit Sitz in der Schweiz, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen; und ii) Fondsleitungen, körperschaftlich organisierte kollektive Kapitalanlagen oder andere Anlagestiftungen, die kollektive Anlagen der Einrichtungen (nach Ziffer i) verwalten, von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) bzw. von der Aufsichtsbehörde beaufsichtigt werden und bei der Anlagestiftung ausschliesslich Gelder für diese Einrichtungen anlegen.
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