Die Stiftung bezweckt die steuerbegünstigte gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) im Sinne von Art. 82 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Der Anschluss an die Stiftung erfolgt durch den Abschluss entsprechender Vorsorgevereinbarungen mit einzelnen Privatpersonen. Die Stiftung kann für Vorsorgenehmer Risikoleistungen zur Deckung der Risiken Tod und Invalidität einer der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstellten Versicherungsgesellschaft vermitteln. Die Stiftung ist dabei ausschliesslich Vermittlerin und nicht Vertragspartei allfälliger Risikoversicherungsverträge. Gegenüber der Stiftung besteht in einem Leistungsfall kein Leistungsanspruch. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Schweiz.
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