Hombrechtikon · Holdinggesellschaften
Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen. Die Gesellschaft kann weitere Tätigkeitsgebiete, die mit dem vorgenannten Zweck in Zusammenhang stehen, übernehmen. Sie kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke, Immaterialgüterrechte und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.
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