Winterthur · Pensionskassen
Die Stiftung bezweckt die ausserobligatorische berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Sie schützt die Arbeitnehmenden und Arbeitgeber der ihr angeschlossenen Unternehmen (nachstehend «Arbeitgeber» genannt) nach Massgabe ihrer Reglemente gegen die wirtschaftlichen Folgen des Erwerbsausfalls infolge von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung versichert ausschliesslich Lohnanteile über dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag nach Art. 8 Absatz 1 BVG und bietet ausschliesslich Vorsorgepläne mit unterschiedlichen Anlagestrategien an (Art. 1 e BW 2). Der Stiftung anschliessen können sich auch Selbständigerwerbende im Rahmen einer Berufsverbands Vorsorgelösung sowie Unternehmen für ihre Verwaltungsräte. Die Stiftung führt für jeden angeschlossenen Arbeitgeber ein separates Vorsorgewerk. Für mehrere wirtschaftlich miteinander verbundene Unternehmen (Unternehmensgruppe) sowie für Berufsverbands-Vorsorgelösungen werden stattdessen gemeinschaftliche Vorsorgewerke geführt. Die Stiftung ist im Gebiet der ganzen Schweiz tätig.
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