Zweck der Stiftung ist es, die Nachkommen des Heinrich Zschokke (1771-1848) in Aarau und deren Ehegatten bei Bedarf zur Bestreitung der Kosten der Erziehung, Ausstattung oder im Bedürfnisfalle oder für ähnliche Zwecke zu unterstützen. Neben Beiträgen à fonds perdu können auch Darlehen gewährt werden. Ein Rechtsanspruch der Destinatäre an die Stiftung besteht nicht. Es können auch Beiträge geleistet werden, die dem Zusammenhalt der Familie dienen. Die Leistungen der Stiftung sind in das Ermessen des Stiftungsrates gestellt, der endgültig entscheidet.
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