Die Stiftung bezweckt: (i) Die Entwicklung, Förderung, Wartung und Verwaltung von fortschrittlichen Technologien mit Schwerpunkt auf dezentrale Protokolle und deren Anwendungen; (ii) die Entwicklung, Förderung, Wartung und Verwaltung von Technologien und Anwendungen, die insbesondere auf dem Impossible Cloud Network Protokoll aufbauen; (iii) die Förderung, Verwaltung und Orchestrierung des Impossible Cloud Network Ökosystems (Ökosystem); (iv) die Publikation von Software-Komponenten im Zusammenhang mit dezentralen Protokollen und dem Impossible Cloud Network; (v) die Herausgabe, das Halten und die Verwaltung von digitalen und nicht-digitalen Vermögenswerten zum Stiftungszweck; (vi) die Förderung des öffentlichen Bewusstseins, der Innovation und der Nachhaltigkeit in Bezug auf dezentrale Systeme sowie die damit verbundenen Technologien und Anwendungen, mit besonderem Fokus auf Sicherheit, Effizienz und Zugänglichkeit weltweit und für alle Interessierten. Zu diesem Zweck kann die Stiftung insbesondere: eine technische Anwendung zur Einräumung von Mitwirkungsrechten der Netzwerkteilnehmer schaffen (DAO), diese verwalten und die Umsetzung der Mitwirkung unterstützen; geeignete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Projekte, Unternehmen und Einzelpersonen durch einzelne finanzielle Förderbeiträge unterstützen und finanzieren oder Förderprogramme auflegen und publizieren (z.B. Grants); Token und NFTs für den Ausbau von Ökosystemen insbesondere für das Impossible Cloud Network Ökosystem herausgeben (z.B. Airdrops); in der Öffentlichkeit Ökosysteme, Protokolle, und entsprechend basierende Technologien und Anwendungen, anpreisen, und die Öffentlichkeit darin schulen; entsprechende Schulungsmaterialien wie beispielsweise technische Beschriebe und Anleitungen erstellen und zur Verfügung stellen; eine operative Geschäftstätigkeit wahrnehmen; digitale Informationseinheiten (Token) herausgeben, entgegennehmen, verwenden, aufbewahren und staken (keine spekulativen Handelstätigkeiten); mit verschiedenen Unternehmen, Partnern, Banken, dem Regulator, Behörden oder anderen Dritten zu Gunsten des Stiftungszweckes in Kontakt treten; erhaltene Beiträge ausgeben und sich an Gesellschaften beteiligen; Markenrechte und andere IP-Rechte oder Lizenzrechte erwerben, halten oder vergeben; Konferenzen oder andere Veranstaltungen wie beispielsweise Workshops, Entwickler-Events und Hackathons organisieren; Webseiten und Interfaces hosten, verwalten und managen, und API-Technologie bereitstellen; Unterstiftungen schaffen; und alle Geschäfte tätigen und fördern und / oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Die Stiftung kann einen einheitlichen Rahmen für die Kommunikation mit dem Ökosystem schaffen. Dazu kann die Stiftung ein Kommunikationskonzept in Form eines Reglements erlassen. Das Konzept kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann zudem ein internes Kontrollsystem (nachfolgend das IKS) schaffen, welches Governance- und Kontrollgrundsätze für die Stiftung und das Impossible Cloud Network Ökosystem während allen Projektphasen umfasst. Der Stiftungsrat erIässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und / oder bestehende Organisationen fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigene Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben an externe Partner auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen. Die Stiftung kann für die Erreichung des Zwecks eine operative Geschäftstätigkeit wahrnehmen und daraus Erträge erwirtschaften. Sie ist zudem berechtigt das Stiftungsvermögen zu verbrauchen. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein.
Telefon, E-Mail, verflochtene Firmen und die Personensuche siehst du mit einem kostenlosen Konto (200 Credits inklusive).
Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.
Alle Mitteilungen aus dem Schweizerischen Handelsamtsblatt mit Volltext, neueste zuerst.
Impossible Cloud Network Stiftung, in Zug, CHE-165.328.009, Stiftung (SHAB Nr. 68 vom 08.04.2025, Publ. 1006303023). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Pfeiffer, Sebastian Julius, deutscher Staatsangehöriger, in Luzern, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Hamburg (DE)].
Impossible Cloud Network Stiftung, in Zug, CHE-165.328.009, Stiftung (SHAB Nr. 243 vom 13.12.2024, Publ. 1006204209). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Wawrzinek, Dr. Kai Michael, deutscher Staatsangehöriger, in Hamburg (DE), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Impossible Cloud Network Stiftung, in Zug, CHE-165.328.009, Stiftung (SHAB Nr. 205 vom 22.10.2024, Publ. 1006159810). Aufsichtsbehörde neu: Eidg. Departement des Innern, in Bern.
Impossible Cloud Network Stiftung (Impossible Cloud Network Foundation), in Zug, CHE-165.328.009, Dammstrasse 16, 6300 Zug, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 25.09.2024. Zweck: Die Stiftung bezweckt: (i) Die Entwicklung, Förderung, Wartung und Verwaltung von fortschrittlichen Technologien mit Schwerpunkt auf dezentrale Protokolle und deren Anwendungen; (ii) die Entwicklung, Förderung, Wartung und Verwaltung von Technologien und Anwendungen, die insbesondere auf dem Impossible Cloud Network Protokoll aufbauen; (iii) die Förderung, Verwaltung und Orchestrierung des Impossible Cloud Network Ökosystems ("Ökosystem"); (iv) die Publikation von Software-Komponenten im Zusammenhang mit dezentralen Protokollen und dem Impossible Cloud Network; (v) die Herausgabe, das Halten und die Verwaltung von digitalen und nicht-digitalen Vermögenswerten zum Stiftungszweck; (vi) die Förderung des öffentlichen Bewusstseins, der Innovation und der Nachhaltigkeit in Bezug auf dezentrale Systeme sowie die damit verbundenen Technologien und Anwendungen, mit besonderem Fokus auf Sicherheit, Effizienz und Zugänglichkeit weltweit und für alle Interessierten. Zu diesem Zweck kann die Stiftung insbesondere: eine technische Anwendung zur Einräumung von Mitwirkungsrechten der Netzwerkteilnehmer schaffen (DAO), diese verwalten und die Umsetzung der Mitwirkung unterstützen; geeignete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Projekte, Unternehmen und Einzelpersonen durch einzelne finanzielle Förderbeiträge unterstützen und finanzieren oder Förderprogramme auflegen und publizieren (z.B. Grants); Token und NFTs für den Ausbau von Ökosystemen insbesondere für das Impossible Cloud Network Ökosystem herausgeben (z.B. Airdrops); in der Öffentlichkeit Ökosysteme, Protokolle, und entsprechend basierende Technologien und Anwendungen, anpreisen, und die Öffentlichkeit darin schulen; entsprechende Schulungsmaterialien wie beispielsweise technische Beschriebe und Anleitungen erstellen und zur Verfügung stellen; eine operative Geschäftstätigkeit wahrnehmen; digitale Informationseinheiten (Token) herausgeben, entgegennehmen, verwenden, aufbewahren und staken (keine spekulativen Handelstätigkeiten); mit verschiedenen Unternehmen, Partnern, Banken, dem Regulator, Behörden oder anderen Dritten zu Gunsten des Stiftungszweckes in Kontakt treten; erhaltene Beiträge ausgeben und sich an Gesellschaften beteiligen; Markenrechte und andere IP-Rechte oder Lizenzrechte erwerben, halten oder vergeben; Konferenzen oder andere Veranstaltungen wie beispielsweise Workshops, Entwickler-Events und Hackathons organisieren; Webseiten und Interfaces hosten, verwalten und managen, und API-Technologie bereitstellen; Unterstiftungen schaffen; und alle Geschäfte tätigen und fördern und / oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Die Stiftung kann einen einheitlichen Rahmen für die Kommunikation mit dem Ökosystem schaffen. Dazu kann die Stiftung ein Kommunikationskonzept in Form eines Reglements erlassen. Das Konzept kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann zudem ein internes Kontrollsystem (nachfolgend das "IKS") schaffen, welches Governance- und Kontrollgrundsätze für die Stiftung und das Impossible Cloud Network Ökosystem während allen Projektphasen umfasst. Der Stiftungsrat erIässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und / oder bestehende Organisationen fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigene Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben an externe Partner auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen. Die Stiftung kann für die Erreichung des Zwecks eine operative Geschäftstätigkeit wahrnehmen und daraus Erträge erwirtschaften. Sie ist zudem berechtigt das Stiftungsvermögen zu verbrauchen. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB. Eingetragene Personen: Kaiser, Nathan, von Lohn-Ammannsegg, in Zürich, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Chanson, Mathieu, von Mont-sur-Rolle, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Pfeiffer, Sebastian Julius, deutscher Staatsangehöriger, in Hamburg (DE), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Wadsack Zug AG (CHE-109.364.928), in Zug, Revisionsstelle.Auf Leadportal verfügbar: Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Mitarbeitende mit Rollen und LinkedIn-Profilen, offene Stellen, Handelsregister-Mutationen, Nachrichten, Ähnliche Firmen.