Zug · Holdinggesellschaften
Der Zweck der Gesellschaft besteht im Erwerb, Halten, Verwalten, Führen und Veräussern von Beteiligungen an kommerziellen, finanziellen und industriellen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland im Sinne einer Holdinggesellschaft, mit Ausnahme von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, halten, belasten und verkaufen. Sie kann Immaterialgüterrechte wie Patente und Marken im In- und Ausland erwerben, verwalten, übertragen und verwerten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften und Dritter abgeben.
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