Erika Roth Stiftung

NGO & NPO

Bundesstrasse 7, 6300 Zug

Zefix-verifiziert Täglich aktualisiert 200 Gratis Credits
Handelsregister UID
CHE467180877
Rechtsform
Stiftung
Kanton
Zug
Branche
NGO & NPO

Zweck gemäss Handelsregister

Die Stiftung bezweckt die Förderung sowie die finanzielle Unterstützung folgender Projekte in der Schweiz in nicht präferenzierter Reihenfolge: a. Ausbildungen von Hunden zu Blinden-, Begleit- und Therapiehunden. Die Stiftung soll anstreben, pro Jahr die Ausbildung von 2-3 Hundewelpen zu finanzieren; b. Erhalt von historischen Gebäuden aller Art; c. Erhaltung der bodenständigen Kultur und des Brauchtums der Schweiz; Förderung der Blasmusik, des Jodelns, Alphornblasens und Fahnenschwingens; Pflege der Volks- und Heimatlieder; Ansporn zum Tragen der Trachten; d. Förderung der Forschung und Entwicklung der Schweizer Landwirtschaft und des Schweizer Gartenbaus. Unterstützt werden kann die Entwicklung und der Einsatz von innovativen Technologien, welche die Landwirtschaft und den Gartenbau effizienter gestalten lassen; e. Überbrückung von Notsituationen von Schweizer/innen sowie Förderung von Projekten, welche das Entstehen von Notlagen verhindern helfen bzw. zu deren Behebung beitragen; f. Anlässe im Zusammenhang mit dem Schwingsport, z.B. Ausrichten eines «Erika Roth Schwinget» oder Einrichten eines «Erika Roth Schwingkellers» zur Unterstützung des Schwingernachwuchses in der Innerschweiz. Die Stiftung kann mit anderen Organisationen kooperieren und/oder diese unterstützen. Sie kann andere juristische Personen errichten und betreiben oder mit ihnen fusionieren, wenn es deren Zweck erlaubt. Die Stiftung hat einen gemeinnützigen Charakter; sie verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke und strebt keinen Gewinn an. Der Stiftungsrat kann das ganze Stiftungsvermögen, und nicht nur die Erträge, zur Verwirklichung des Zweckes verwenden. Der Stiftungsrat ist dafür besorgt, dass das Stiftungsvermögen nach rund 25 Jahren seit dem Ableben der Stifterin zweckkonform verwendet und aufgebraucht ist. Damit soll eine Perpetuierung der Stiftung vermieden und gleichzeitig erreicht werden, dass mit dem Stiftungsvermögen der angestrebte Zweck auch substantiell erreicht wird.

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Eingetragene Personen

(5)

Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.

SHAB-Publikationen

(2)

Alle Mitteilungen aus dem Schweizerischen Handelsamtsblatt mit Volltext, neueste zuerst.

SHAB-Eintrag
2025-06-10
SHAB #1006351293
ZG
Erika Roth Stiftung, in Zug, CHE-467.180.877, Stiftung (SHAB Nr. 75 vom 17.04.2025, Publ. 1006311838). Aufsichtsbehörde neu: Eidg. Departement des Innern, in Bern.
StatusStatus.neu
2025-04-17
SHAB #1006311838
ZG
Erika Roth Stiftung, in Zug, CHE-467.180.877, Bundesstrasse 7, 6300 Zug, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 09.04.2025. Zweck: Die Stiftung bezweckt die Förderung sowie die finanzielle Unterstützung folgender Projekte in der Schweiz in nicht präferenzierter Reihenfolge: a. Ausbildungen von Hunden zu Blinden-, Begleit- und Therapiehunden. Die Stiftung soll anstreben, pro Jahr die Ausbildung von 2-3 Hundewelpen zu finanzieren; b. Erhalt von historischen Gebäuden aller Art; c. Erhaltung der bodenständigen Kultur und des Brauchtums der Schweiz; Förderung der Blasmusik, des Jodelns, Alphornblasens und Fahnenschwingens; Pflege der Volks- und Heimatlieder; Ansporn zum Tragen der Trachten; d. Förderung der Forschung und Entwicklung der Schweizer Landwirtschaft und des Schweizer Gartenbaus. Unterstützt werden kann die Entwicklung und der Einsatz von innovativen Technologien, welche die Landwirtschaft und den Gartenbau effizienter gestalten lassen; e. Überbrückung von Notsituationen von Schweizer/innen sowie Förderung von Projekten, welche das Entstehen von Notlagen verhindern helfen bzw. zu deren Behebung beitragen; f. Anlässe im Zusammenhang mit dem Schwingsport, z.B. Ausrichten eines «Erika Roth Schwinget» oder Einrichten eines «Erika Roth Schwingkellers» zur Unterstützung des Schwingernachwuchses in der Innerschweiz. Die Stiftung kann mit anderen Organisationen kooperieren und/oder diese unterstützen. Sie kann andere juristische Personen errichten und betreiben oder mit ihnen fusionieren, wenn es deren Zweck erlaubt. Die Stiftung hat einen gemeinnützigen Charakter; sie verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke und strebt keinen Gewinn an. Der Stiftungsrat kann das ganze Stiftungsvermögen, und nicht nur die Erträge, zur Verwirklichung des Zweckes verwenden. Der Stiftungsrat ist dafür besorgt, dass das Stiftungsvermögen nach rund 25 Jahren seit dem Ableben der Stifterin zweckkonform verwendet und aufgebraucht ist. Damit soll eine Perpetuierung der Stiftung vermieden und gleichzeitig erreicht werden, dass mit dem Stiftungsvermögen der angestrebte Zweck auch substantiell erreicht wird. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB. Eingetragene Personen: Roth, Erika Hilda, von Walchwil, in Walchwil, Präsidentin des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Blum, Dr. iur. Richard Ernst, von Schwyz, in Walchwil, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Imhof, Daniel, von Buchholterberg, in Untersiggenthal, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Monika Schrott Treuhand GmbH (CHE-487.635.390), in Thalwil, Revisionsstelle.
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