Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung bezweckt: a) die Förderung der (akademischen) Ausbildung von Schülern, Schülerinnen, Studenten und Studentinnen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Beteiligung an den Kosten für In- und Auslandstudien, Praktika und Projekte. Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass die Betreffenden den Nachweis erbringen, dass weder sie selbst noch ihre Familie die erforderlichen Mittel hierfür aufbringen können, bzw. dass die Aufbringung der erforderlichen Mittel die finanziellen Möglichkeiten der gesuchstellenden Person oder deren Familie übersteigt; b) die Gewährung finanzieller Beiträge an steuerbefreite bzw. gemeinnützige Universitäten und schulische Einrichtungen. Die Stiftung ist frei bei der Art der Zweckerreichung. Sie kann jedes Rechtsgeschäft tätigen, das dem Zweck direkt oder indirekt dient. Sie kann insbesondere auch Unterstützungsbeiträge und Preise ausrichten; c) Die Stiftung kann Liegenschaften und Boden erwerben, besitzen, mieten, vermieten, pachten, verpachten, veräussern sowie im Baurecht übernehmen oder abgeben. Die Stiftung kann Darlehen aufnehmen und gewähren.
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Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.
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Henry F. Bohli-Stiftung, in Zollikon, CHE-139.997.222, Stiftung (SHAB Nr. 112 vom 13.06.2025, Publ. 1006354692). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Bretschger, Dr. Urs, von Stäfa, in Rapperswil-Jona, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Henry F. Bohli-Stiftung, in Zollikon, CHE-139.997.222, Stiftung (SHAB Nr. 84 vom 02.05.2025, Publ. 1006321930). Aufsichtsbehörde neu: Eidg. Departement des Innern, in Bern.
Henry F. Bohli-Stiftung, in Zollikon, CHE-139.997.222, c/o Iscorp Institutional Investors Services AG, Dufourstrasse 58, 8702 Zollikon, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 27.03.2025. Zweck: Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung bezweckt: a) die Förderung der (akademischen) Ausbildung von Schülern, Schülerinnen, Studenten und Studentinnen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Beteiligung an den Kosten für In- und Auslandstudien, Praktika und Projekte. Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass die Betreffenden den Nachweis erbringen, dass weder sie selbst noch ihre Familie die erforderlichen Mittel hierfür aufbringen können, bzw. dass die Aufbringung der erforderlichen Mittel die finanziellen Möglichkeiten der gesuchstellenden Person oder deren Familie übersteigt; b) die Gewährung finanzieller Beiträge an steuerbefreite bzw. gemeinnützige Universitäten und schulische Einrichtungen. Die Stiftung ist frei bei der Art der Zweckerreichung. Sie kann jedes Rechtsgeschäft tätigen, das dem Zweck direkt oder indirekt dient. Sie kann insbesondere auch Unterstützungsbeiträge und Preise ausrichten; c) Die Stiftung kann Liegenschaften und Boden erwerben, besitzen, mieten, vermieten, pachten, verpachten, veräussern sowie im Baurecht übernehmen oder abgeben. Die Stiftung kann Darlehen aufnehmen und gewähren. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB. Eingetragene Personen: Bohli, Dr. Henry F., von Stallikon, in Adliswil, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Anderes, Dominique, von Zürich, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bruppacher, Dr. C. Mark , von Zürich, in Küsnacht (ZH), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Zollicont Treuhand AG (CHE-103.930.982), in Zürich, Revisionsstelle.
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