Der Verein setzt sich für eine Belebung und Attraktivierung der Altstadt Schaffhausen ein, indem dieser jährlich ein Lichtfestival organisiert. Der Verein verfolgt keinen wirtschaftlichen Zweck und betreibt kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe im Sinn von Art. 61 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB. Ein allfälliger Gewinn wird auf das Folgejahr überschrieben.
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Verein Rheinlicht, in Schaffhausen, CHE-332.971.435, c/o Konzeptbude GmbH, Fronwagplatz 3, 8200 Schaffhausen, Verein (Neueintragung). Statutendatum: 05.08.2022. 14.05.2025. Zweck: Der Verein setzt sich für eine Belebung und Attraktivierung der Altstadt Schaffhausen ein, indem dieser jährlich ein Lichtfestival organisiert. Der Verein verfolgt keinen wirtschaftlichen Zweck und betreibt kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe im Sinn von Art. 61 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB. Ein allfälliger Gewinn wird auf das Folgejahr überschrieben. Mittel: Einnahmen aus Stiftungen / Mäzenen / Gönnern / Spenden, Sponsoren, Eventaktivitäten wie bspw. Standgebühren / Verkaufsstände / Gastronomie, Mitgliederbeiträge. Eingetragene Personen: Roduner, Reinhard Hans-Peter, genannt Reiner, von Sennwald, in Pfaffhausen (Fällanden), Co-Präsident, mit Einzelunterschrift; Staub, Roger, von Bern, in Thayngen, Präsident des Vorstandes, mit Einzelunterschrift; Brugger, Adrian Johannes, von Gossau (ZH), in Schaffhausen, Aktuar, Kassier, mit Einzelunterschrift.
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