Die Stiftung ist eine Familienstiftung nach Art. 335 Abs. 1 ZGB. Sie bezweckt das Leisten von Beiträgen an Ausbildung und Ausstattung der Familienangehörigen des Stifters wie auch Unterstützung der Geschwister im Falle von Bedürftigkeit, Alter, Krankheit, Invalidität, Arbeitslosigkeit, sowie Gewährung von Darlehen.
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Hans-Blattmann-Stiftung, in Galgenen, CHE-171.131.202, Schorrenstrasse 1, 8854 Siebnen, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 19.05.2025. 04.08.2025. Zweck: Die Stiftung ist eine Familienstiftung nach Art. 335 Abs. 1 ZGB. Sie bezweckt das Leisten von Beiträgen an Ausbildung und Ausstattung der Familienangehörigen des Stifters wie auch Unterstützung der Geschwister im Falle von Bedürftigkeit, Alter, Krankheit, Invalidität, Arbeitslosigkeit, sowie Gewährung von Darlehen. Aufsichtsbehörde: keine. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss. Eingetragene Personen: Blattmann, Hans Pius, deutscher Staatsangehöriger, in Galgenen, Präsident, mit Einzelunterschrift; Berthold, Monika, deutsche Staatsangehörige, in Waldshut-Tiengen (DE), Vizepräsidentin, mit Einzelunterschrift; Vonderstrass, Sabrina, deutsche Staatsangehörige, in Freiburg im Breisgau (DE), Mitglied, mit Einzelunterschrift.
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