Die Stiftung bezweckt den Erhalt und die Pflege des musikalischen und künstlerischen Erbes von Tina Turner. Sie kann damit verbundene künstlerische Darstellungen jeglicher Art fördern, wie beispielsweise Gesang, Tanz, Komposition, Film oder neue Medienformen. Die Stiftung kann zudem Musik und entsprechende künstlerische Darstellungen im Allgemeinen sowie die Durchführung von Ausstellungen im musikalischen Bereich fördern. Sie kann die Musikpädagogik, die musikalische Aus- und Weiterbildung von Schülern und Studenten und spezielle musikalische und kulturelle Anlässe im Inland und im Ausland fördern. Zur Umsetzung dieser Ziele kann die Stiftung unter anderem: Stipendien an bedürftige Schüler vergeben; Unterstützungsbeiträge an öffentliche oder private gemeinnützige Institutionen oder bedürftige Privatpersonen ausrichten. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sie ist berechtigt, andere Rechtsträger in der Schweiz oder im Ausland zu gründen und Beteiligungen an anderen in- und ausländischen Rechtsträgern zu erwerben und zu halten, sowie Immobilien und immaterielle Rechte zu erwerben, soweit dies der Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks gemäss Abs. 1 vorstehend dient. Die Stiftung kann zur Erfüllung ihres Zwecks auch mit anderen Organisationen kooperieren, und solche fördern. Der Stiftungsrat kann für die Zweckverfolgung Prioritäten setzen und frei über die Allozierung der Stiftungsmittel und Ausschüttungen entscheiden.
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Tina Turner Music Foundation, in Stäfa, CHE-455.514.463, Stiftung (SHAB Nr. 42 vom 03.03.2026, Publ. 1006584318). Urkundenänderung: 15.05.2026. Zweck neu: Die Stiftung bezweckt den Erhalt und die Pflege des musikalischen und künstlerischen Erbes von Tina Turner. Sie kann damit verbundene künstlerische Darstellungen jeglicher Art fördern, wie beispielsweise Gesang, Tanz, Komposition, Film oder neue Medienformen. Die Stiftung kann zudem Musik und entsprechende künstlerische Darstellungen im Allgemeinen sowie die Durchführung von Ausstellungen im musikalischen Bereich fördern. Sie kann die Musikpädagogik, die musikalische Aus- und Weiterbildung von Schülern und Studenten und spezielle musikalische und kulturelle Anlässe im Inland und im Ausland fördern. Zur Umsetzung dieser Ziele kann die Stiftung unter anderem: Stipendien an bedürftige Schüler vergeben; Unterstützungsbeiträge an öffentliche oder private gemeinnützige Institutionen oder bedürftige Privatpersonen ausrichten. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sie ist berechtigt, andere Rechtsträger in der Schweiz oder im Ausland zu gründen und Beteiligungen an anderen in- und ausländischen Rechtsträgern zu erwerben und zu halten, sowie Immobilien und immaterielle Rechte zu erwerben, soweit dies der Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks gemäss Abs. 1 vorstehend dient. Die Stiftung kann zur Erfüllung ihres Zwecks auch mit anderen Organisationen kooperieren, und solche fördern. Der Stiftungsrat kann für die Zweckverfolgung Prioritäten setzen und frei über die Allozierung der Stiftungsmittel und Ausschüttungen entscheiden.
Tina Turner Music Foundation, in Stäfa, CHE-455.514.463, Stiftung (SHAB Nr. 230 vom 27.11.2025, Publ. 1006495874). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Schnell Treuhand AG (CHE-108.473.325), in Stäfa, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Schnell Revision AG (CHE-135.876.246), in Stäfa, Revisionsstelle.
Tina Turner Music Foundation, in Stäfa, CHE-455.514.463, Stiftung (SHAB Nr. 217 vom 10.11.2025, Publ. 1006479531). Aufsichtsbehörde neu: Eidg. Departement des Innern, in Bern.
Tina Turner Music Foundation, in Stäfa, CHE-455.514.463, Seestrasse 300, 8713 Uerikon, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 27.10.2025. Zweck: Die Stiftung bezweckt den Erhalt und die Pflege des musikalischen und künstlerischen Erbes von Tina Turner. Sie kann damit verbundene künstlerische Darstellungen jeglicher Art fördern, wie beispielsweise Gesang, Tanz, Komposition, Film oder neue Medienformen. Die Stiftung kann zudem Musik und entsprechende künstlerische Darstellungen im Allgemeinen sowie die Durchführung von Ausstellungen im musikalischen Bereich fördern. Sie kann die Musikpädagogik, die musikalische Aus- und Weiterbildung von Schülern und Studenten und spezielle musikalische und kulturelle Anlässe im Inland und im Ausland fördern. Zur Umsetzung dieser Ziele kann die Stiftung unter anderem: Stipendien an bedürftige Schüler vergeben; Unterstützungsbeiträge an öffentliche oder private gemeinnützige Institutionen oder Privatpersonen ausrichten. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sie ist berechtigt, andere Rechtsträger in der Schweiz oder im Ausland zu gründen und Beteiligungen an anderen in- und ausländischen Rechtsträgern zu erwerben und zu halten, sowie Immobilien und immaterielle Rechte zu erwerben, soweit dies der Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks gemäss Abs. 1 vorstehend dient. Die Stiftung kann zur Erfüllung ihres Zwecks auch mit anderen Organisationen kooperieren, und solche fördern. Der Stiftungsrat kann für die Zweckverfolgung Prioritäten setzen und frei über die Allozierung der Stiftungsmittel und Ausschüttungen entscheiden. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB. Eingetragene Personen: Bach, Erwin, von Küsnacht (ZH), in Stäfa, Präsident des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift; Bach, Louisa, deutsche Staatsangehörige, in Langenfeld (DE), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bodenmann, Andreas, von Lax, in Schwyz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schnell Treuhand AG (CHE-108.473.325), in Stäfa, Revisionsstelle.
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