Zürich · Kunstschaffende
Die Gesellschaft bezweckt die Förderung, Schaffung, Verbreitung und Vermarktung von Kunstwerken aller Art. Sie kann hierzu Künstlerinnen und Künstler anstellen oder vertreten, Kunstwerke produzieren sowie deren Reproduktionen herstellen und vertreiben. Weiter kann die Gesellschaft Kunstgalerien und verwandte Einrichtungen betreiben, Ausstellungen organisieren sowie Tätigkeiten im Bereich Künstlerinnen- und Künstlermanagement erbringen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt zu fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
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