Unterägeri · Institutionen für Menschen mit Behinderung
Der Zweck der Stiftung ist zweigeteilt: 1. In einem ersten gemeinnützigen Teil bezweckt die Stiftung die Förderung der In-klusion von Menschen mit Beeinträchtigung. Zur Erreichung dieses Ziels konkreti-siert die Stiftung ihren Zweck wie folgt: a) Die Stiftung schafft oder unterstützt die Schaffung inklusiver Betreuungs-, Wohn- und Beschäftigungsangebote für Menschen jeden Alters mit Beein-trächtigung (insbesondere Menschen mit Seh- und Mehrfachbeeinträchti-gung sowie Menschen mit körperlicher, geistiger oder mentaler Beeinträch-tigung), unter anderem auch Angebote auf einem Bauernhof mit der Mög-lichkeit des Kontakts zu Tieren. b) Die Stiftung baut und fördert den Bau und die Bewirtschaftung von inklusiven Betreuungs-, Beschäftigungs- und Arbeitsangeboten für Menschen mit Be-einträchtigung. c) Die Stiftung berät, begleitet und unterstützt Familien mit Angehörigen ge-mäss Ziffer 1 litera a) oben und schafft Entlastungsangebote von der Geburt bis zum Lebensende. d) Die Stiftung kann Massnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität, der Ge-sundheit oder der Selbständigkeit von Menschen mit Beeinträchtigung un-terstützen, sofern diese Leistungen nicht durch andere Kostenträger abge-deckt werden. e) Die Stiftung fördert die Fachlichkeit und Expertise in allen Feldern ihrer Aus-richtung. 2. Die Stiftung bezweckt sodann in einem zweiten Bereich die Entwicklung, die Pla-nung, den Bau, die Vermietung, Verwaltung sowie Kauf und Verkauf von Immo-bilien in der Schweiz; dies sowohl im Bereich des preisgünstigen Wohnungsbaus als auch im Marktsegment. Daneben kann sie Beteiligungen halten und verwal-ten. Die Stiftung kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errich-ten und sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Stiftung kann Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene Rechnung vornehmen. Das gesamte Stiftungskapital sowie allfällige Beiträge, Schenkungen und Erbschaf-ten Dritter dienen der Verfolgung des gemeinnützigen Stiftungszwecks gemäss Ziffer 1; ebenso allfällige Erträge aus dem Immobilienbereich gemäss Ziffer 2.
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