Bewirtschaftung von Landwirtschaftsbetrieben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im Inland einrichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Sie kann landwirtschaftliche Betriebe kaufen und verkaufen. Alle Aktivitäten müssen im Einklang mit den Bestimmungen der Direktzahlungsverordnung, DZV, SR 910.13, im besonderen mit den Bestimmungen betreffend "bäuerliche AG" sein, welche die Berechtigung zu Direktzahlungen regelt.
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