Die Genossenschaft bezweckt auf dem Wege genossenschaftlicher Selbsthilfe die Versorgung ihrer Mitglieder mit gutem Trinkwasser durch Unterhalt und Wartung der fünf alten Dorfbrunnen in Belp mit sämtlichen zudienenden Anlagen und Einrichtungen, Nachgrabungs-, Fassungs- und Durchleitungsrechten.
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Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.
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Alte Dorfbrunnengenossenschaft Belp, in Belp, CHE-101.683.910, Genossenschaft (SHAB Nr. 237 vom 06.12.2018, Publ. 1004513717). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Läderach, Marianne, von Wichtrach, in Belp, Mitglied, Kassierin, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Zürcher, Hans, von Wyssachen, in Belp, Mitglied und Kassier der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Hirter, Thomas, von Mühlethurnen, in Belp, Präsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Fahrni, Peter, von Horrenbach-Buchen, in Belp, Mitglied und Sekretär der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied, Sekretär, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit Kollektivunterschrift zu zweien].
Alte Dorfbrunnengenossenschaft Belp, in Belp, CHE-101.683.910, Genossenschaft (SHAB Nr. 28 vom 09.02.2005, Publ. 2692622). Statutenänderung: 27.11.2018. Zweck neu: Die Genossenschaft bezweckt auf dem Wege genossenschaftlicher Selbsthilfe die Versorgung ihrer Mitglieder mit gutem Trinkwasser durch Unterhalt und Wartung der fünf alten Dorfbrunnen in Belp mit sämtlichen zudienenden Anlagen und Einrichtungen, Nachgrabungs-, Fassungs- und Durchleitungsrechten. Haftung/Nachschusspflicht neu: [Streichung des Eintrags aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.] [gestrichen: Haftung/Nachschuss: Ohne persönliche Haftbarkeit der Mitglieder.]. Pflichten neu: Beitrags- oder Leistungspflichten der Genossenschafter gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Publikationsorgan neu: SHAB. Mitteilungen neu: Die Mitteilungen an die Genossenschafter erfolgen durch Brief. Gemäss Erklärung vom 05.10.2018 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.
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