Nutzung der vom Kanton Graubünden und Bündner Gemeinden eingebrachten elektrischen Energie für die optimale Versorgung im Kanton, die bestmögliche Verwertung der nicht im Kanton abgesetzten Energie, Beschaffung der für die Versorgung im Kanton notwendigen Ausgleichsenergie sowie Vorbereitung der erforderlichen Massnahmen für eine wirtschaftlich vorteilhafte Ausübung des Heimfallrechtes an Wasserkraftwerken. Zur Verfolgung dieser teils öffentlichen, teils privaten Zwecke haben der Kanton Graubünden, die Elektrizitäts-Gesellschaft Laufenburg AG (EGL) und die Kraftwerke Brusio AG (KWB) am 26. Juni 1978 einen Partnervertrag abgeschlossen mit dem in Art. 3 der Statuten vorgesehenen, den verschiedenen Zwecken angepassten und ausgewogenem Verhältnis zwischen den einzelnen, individuell bezeichneten Beteiligten. Die Gesellschaft bezweckt diese auf Recht und Vertrauen begründeten Verhältnisse wenn immer möglich zu wahren.
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