1. Die Stiftung bezweckt die Durchführung der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) gemäss Art. 82 BVG sowie den einschlägigen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG), des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) und der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3). 2. Zu diesem Zweck führt und verwaltet die Stiftung Vorsorgevermögen in der Säule 3a zugunsten der Vorsorgenehmerinnen und Vorsorgenehmer sowie deren gesetzlicher oder reglementarischer Hinterbliebenen bei Alter, Tod und Invalidität. Sie kann insbesondere Vorsorgekonten und Vorsorgedepots (Wertschriftenlösungen) der Säule 3a führen und verwalten. 3. Die Stiftung verfolgt keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Allfällige Überschüsse werden im Rahmen der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen ausschliesslich zugunsten der Vorsorgezwecke verwendet. 4. Die konkrete Ausgestaltung des Zwecks, der Vorsorgeleistungen, der Begünstigtenordnung sowie der zulässigen Vorbezugs- und Verpfändungstatbestände richtet sich nach dem Stiftungsreglement und dem Organisations- und Geschäftsreglement (OGR). 5. Aus dem Stiftungsvermögen und dessen Erträgen dürfen keine Leistungen mit lohnähnlichem Charakter oder andere Leistungen erbracht werden, zu denen die jetzigen oder ehemaligen Arbeitgeber der versicherten Personen verpflichtet sind.
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HBL 3a Vorsorgestiftung, in Lenzburg, CHE-221.348.438, Bahnhofstrasse 2, 5600 Lenzburg, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 04.02.2026. Zweck: 1. Die Stiftung bezweckt die Durchführung der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) gemäss Art. 82 BVG sowie den einschlägigen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG), des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) und der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3). 2. Zu diesem Zweck führt und verwaltet die Stiftung Vorsorgevermögen in der Säule 3a zugunsten der Vorsorgenehmerinnen und Vorsorgenehmer sowie deren gesetzlicher oder reglementarischer Hinterbliebenen bei Alter, Tod und Invalidität. Sie kann insbesondere Vorsorgekonten und Vorsorgedepots (Wertschriftenlösungen) der Säule 3a führen und verwalten. 3. Die Stiftung verfolgt keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Allfällige Überschüsse werden im Rahmen der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen ausschliesslich zugunsten der Vorsorgezwecke verwendet. 4. Die konkrete Ausgestaltung des Zwecks, der Vorsorgeleistungen, der Begünstigtenordnung sowie der zulässigen Vorbezugs- und Verpfändungstatbestände richtet sich nach dem Stiftungsreglement und dem Organisations- und Geschäftsreglement (OGR). 5. Aus dem Stiftungsvermögen und dessen Erträgen dürfen keine Leistungen mit lohnähnlichem Charakter oder andere Leistungen erbracht werden, zu denen die jetzigen oder ehemaligen Arbeitgeber der versicherten Personen verpflichtet sind. Aufsichtsbehörde: BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau. Eingetragene Personen: Hünerwadel, Reto, von Lenzburg, in Wallisellen, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Hilfiker, Silvan, von Boswil, in Jonen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Monrás, Daniel, von Boswil, in Möriken-Wildegg, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Feller, Franz, von Uetendorf, in Balm bei Günsberg, Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Häsler, Thierry, von Bönigen, in Egliswil, stellvertretender Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien; PricewaterhouseCoopers AG (CHE-106.839.438), in Zürich, Revisionsstelle.
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