Die Genossenschaft bezweckt: den bestmöglichen Verkauf, bzw. die bestmögliche Verwertung der von ihren Mitgliedern produzierten Verkehrsmilch; die Förderung der Qualitätsproduktion der Milch. Die Genossenschaft kann Grundstücke erwerben, veräussern und verwalten. Sie kann ihre Tätigkeit auf dem Weg der Statutenrevision auch auf andere Gebiete ausdehnen. Die Erzielung eines Geschäftsgewinnes ist nicht beabsichtigt.
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Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.
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Käsereigenossenschaft Bettenau, in Jonschwil, CHE-101.860.537, Genossenschaft (SHAB Nr. 41 vom 28.02.2018, S.0, Publ. 4083127). Domizil neu: Bettenau 490, 9243 Jonschwil. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Gämperli, Patrik, von Jonschwil, in Jonschwil, Präsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Gämperli, Gebhard, von Jonschwil, in Jonschwil, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Präsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien].
Käsereigenossenschaft Bettenau, in Jonschwil, CHE-101.860.537, Genossenschaft (SHAB Nr. 188 vom 27.09.2012, Publ. 6867086). Statutenänderung: 11.04.2017. Zweck neu: Die Genossenschaft bezweckt: den bestmöglichen Verkauf, bzw. die bestmögliche Verwertung der von ihren Mitgliedern produzierten Verkehrsmilch; die Förderung der Qualitätsproduktion der Milch. Die Genossenschaft kann Grundstücke erwerben, veräussern und verwalten. Sie kann ihre Tätigkeit auf dem Weg der Statutenrevision auch auf andere Gebiete ausdehnen. Die Erzielung eines Geschäftsgewinnes ist nicht beabsichtigt. Haftung/Nachschusspflicht neu: [Streichung des Eintrags aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.] [gestrichen: Ohne persönliche Haftung und ohne Nachschusspflicht.].Pflichten neu: Beitrags- oder Leistungspflichten der Genossenschafter gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. [gestrichen: Pflichten: Beitragspflicht nach Massgabe des käsereipflichtigen Bodenmasses und der Milchlieferung; Form der Beitragsleistung wird von der Hauptversammlung festgesetzt; Milchlieferungspflicht gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.].Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Genossenschafter, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, erfolgen schriftlich oder mit Aushang am Anschlagbrett der Käserei.
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