Zweck der Gesellschaft ist der Bau und Betrieb eines Kernkraftwerkes in Leibstadt. Die Gesellschaft besteht unter dem Vorbehalt gesetzlicher und in Bewilligungen und Konzessionen enthaltenen Bestimmungen auf die Dauer des Betriebes des Kernkraftwerkes und des darüber hinaus noch erforderlichen Unterhaltes der Anlage. Die Gesellschaft kann alle Massnahmen treffen, um dieses Ziel zu erreichen, insbesondere die notwendigen Bewilligungen und Konzessionen einholen bzw. erwerben und anwenden, sowie die entsprechenden Immobiliengeschäfte tätigen. Sie kann sich zur Erreichung dieses Zweckes auch an Unternehmungen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung beteiligen.
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