Errichtung und Betrieb auf Grund der von den zuständigen eidgenössischen oder kantonalen Behörden erteilten oder zugesicherten Konzessionen und Bewilligungen von Luftseilbahnen, Gondelbahnen, Sesselbahnen, Skiliften und anderen mechanischen Transportmitteln für die Beförderung von Personen und Waren im Saastal. Die Gesellschaft soll unter Wahrung ihres Charakters als Erwerbsgesellschaft nach Möglichkeit alle Zweige des Berg- und Skisportes sowie des Fremdenverkehrs fördern; sie kann in diesem Rahmen ihren Geschäftsbereich erweitern und sich an anderen ähnlichen Bestrebungen und Unternehmungen beteiligen.
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