Die Stiftung bezweckt die Durchführung der obligatorischen und überobligatorischen beruflichen Vorsorge für Arbeitnehmende und Arbeitgebende sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Arbeitsunfähigkeit, Invalidität und Tod. Selbstständigerwerbende können sich zusammen mit ihren Arbeitnehmenden freiwillig versichern lassen, wenn diese im Rahmen eines Anschlussvertrags an die Stiftung angeschlossen sind. Selbstständigerwerbende, die Mitglied eines anerkannten Berufsverbands sind, welcher mit der Stiftung eine Verbandslösung vereinbart hat, können in die Stiftung aufgenommen werden. Die Vorsorge erfolgt nach Massgabe des BVG. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit und Unfall, Invalidität, Tod und Arbeitslosigkeit. Stiftungszweck wird erreicht, in dem sich anschlusswillige Arbeitgebende bzw. Selbständigerwerbende, durch Anschlussverträge der Stiftung anschliessen. Jeder angeschlossene Arbeitgebende bzw. Selbständigerwerbende bildet innerhalb der Stiftung ein eigenes Vorsorgewerk. Die Beziehungen zur Stiftung werden im Anschlussvertrag geregelt. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstige ist.
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