Winterthur · Externe Vermögensverwaltung
Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen Vermögensverwalter nach Art. 17 FINIG. Die Gesellschaft bezweckt die Vermögensverwaltung, Anlageberatung sowie die Beratung in Finanzgeschäften. Die Gesellschaft übt in der Schweiz die Tätigkeit als Vermögensverwalterin nach dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) sowie die Tätigkeit als Anlageberaterin nach dem Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) aus und untersteht der entsprechenden staatlichen Aufsicht. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Ferner kann sie sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Die Gesellschaft kann Grundstücke, Patente und Lizenzen erwerben, halten, verwalten und veräussern.
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