Der Zweck der Stiftung besteht in der überobligatorischen beruflichen Vorsorge zugunsten ihrer Versicherten und deren Hinterbliebenen für die Risiken Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung bietet den versicherten Personen die Wahl zwischen verschiedenen Anlagestrategien an. Versichert werden Mitarbeiter von angeschlossenen Arbeitgebern, selbständigerwerbende Mitglieder eines Berufsverbandes, der die Stiftung als Berufsvorsorgeeinrichtung gewählt hat, und Selbständigerwerbende zusammen mit ihrem Personal, welche einen AHV-pflichtigen Lohn bzw. ein AHV-pflichtiges Einkommen über dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag nach Art. 8 Abs. 1 BVG erzielen. Die Stiftung kann Kollektiv-Lebensversicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Kollektiv-Lebensversicherungsverträge eintreten.
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