Zweck der Stiftung ist, aus den Zinsen des Stiftungsgutes den Muttergottes-Kaplan zu besolden, der nach Massgabe der Ca. 1431 des C.J.C vom römisch-katholischen Bischof der Diözese Basel, dem die kirchliche Jurisdiktion über die Katholiken von Solothurn zusteht, eingesetzt wird.
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