Der Verein hat den kirchlichen und gemeinnützigen Zweck, im Interesse des durch den Bistumsvertrag von 1828 geschaffenen Bistums Basel für den Bischof von Basel und seinen Haushalt sowie für die Bistumsverwaltung und das hiefür beschäftigte Personal Grundstücke und Räumlichkeiten für Wohnung und Amtstätigkeit eigentums- oder mietweise zu beschaffen, einzurichten und zu unterhalten. Die Mittel des Vereins sind ausschliesslich zu den genannten Zwecken zu verwenden; ihre Verwendung zu persönlichen Zwecken der Mitglieder ist ausgeschlossen.
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