Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen durch Gewährung von Leistungen im Alter, bei Tod und bei Invalidität für die Arbeitnehmenden, der der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber (nachstehend Firmen genannt). Für den Einbezug der Arbeitgeber sind Art. 4 Abs. 2 und Art. 44 Abs. 1 BVG massgebend. Die Stiftung errichtet hierzu aufgrund einer besonderen Vereinbarung mit den Firmen Vorsorgewerke. Für jedes angeschlossene Vorsorgewerk besteht ein Vorsorgereglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Finanzierung und die Kontrolle. Der Anschluss eines Arbeitgebenden erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Pensionierung, Krankheit, Unfall oder Invalidität. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
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Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.
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BVG-Sammelstiftung Rhywälle, in Aesch (BL), CHE-109.729.941, Stiftung (SHAB Nr. 17 vom 25.01.2022, Publ. 1005389053). Die Rechtseinheit wird infolge Verlegung des Sitzes nach Basel im Handelsregister des Kantons Basel-Stadt eingetragen und im Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft von Amtes wegen gelöscht.
BVG-Sammelstiftung Rhywälle, bisher in Aesch (BL), CHE-109.729.941, Stiftung (SHAB Nr. 17 vom 25.01.2022, Publ. 1005389053). Urkundenänderung: 15.04.2024. Sitz neu: Basel. Domizil neu: c/o Wirtschafts-Treuhand AG, Arnold Böcklin-Strasse 25, 4051 Basel. Zweck neu: Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen durch Gewährung von Leistungen im Alter, bei Tod und bei Invalidität für die Arbeitnehmenden, der der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber (nachstehend Firmen genannt). Für den Einbezug der Arbeitgeber sind Art. 4 Abs. 2 und Art. 44 Abs. 1 BVG massgebend. Die Stiftung errichtet hierzu aufgrund einer besonderen Vereinbarung mit den Firmen Vorsorgewerke. Für jedes angeschlossene Vorsorgewerk besteht ein Vorsorgereglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Finanzierung und die Kontrolle. Der Anschluss eines Arbeitgebenden erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Pensionierung, Krankheit, Unfall oder Invalidität. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Sofista Treuhand & Partner AG (CHE-106.830.093), in Zuchwil, Revisionsstelle [bisher: Sofista Treuhand & Partner AG (CH-251.3.000.458-2)].
BVG-Sammelstiftung Rhywälle, in Aesch (BL), CHE-109.729.941, Stiftung (SHAB Nr. 140 vom 22.07.2020, Publ. 1004942723). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Kim, Christina, von Wallbach, in Wallbach, Vizepräsidentin des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Jeltsch, Stefan, von Basel, in Hofstetten-Flüh, Vizepräsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
BVG-Sammelstiftung Rhywälle, in Aesch (BL), CHE-109.729.941, Stiftung (SHAB Nr. 93 vom 15.05.2014, S.0, Publ. 1503245). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Streicher, Nicolas, von Basel, in Biel-Benken, Vizepräsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Kim, Christina, von Wallbach, in Wallbach, Vizepräsidentin des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
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