Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer der ihr vertraglich angeschlossenen Firmen und Institutionen und, soweit es das Gesetz erlaubt, auch für Selbständigerwerbende, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung betreibt die berufliche Vorsorge ausserhalb der beruflichen Vorsorge nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alter-, Hinterlassenen- und lnvalidenvorsorge (BVG). Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
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