Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der ihr vertraglich angeschlossenen Arbeitgeber sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Selbstständigerwerbende können sich im Rahmen der BVG-Vorschriften dem Vorsorgewerk ihres Personals anschliessen. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehende Vorsorge betreiben.
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